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28.06.2010 | Agenturrecht

Token kostenfrei überlassen?

Ein Versicherungsvertreter möchte wissen, ob der Token für den Laptop oder PC im Rahmen des § 86a Handelsgesetzbuch (HGB) kostenfrei zu überlassen ist.  

Die Antwort: Der Versicherer hat nach § 86a HGB dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen. Kostenfrei zu überlassen sind alle Unterlagen, die tätigkeitsnotwendig sind. Der Token muss unseres Erachtens dann kostenfrei bleiben, wenn und soweit damit der Zugang zu der Vertriebssoftware sichergestellt und in den Agenturverträgen nicht klar geregelt wird, dass die Vertriebssoftware kostenfrei ist.  

Unser Tipp: Verhandeln Sie mit Ihrer Gesellschaft. Es gibt inzwischen erste Gesellschaften, die ihren Vertretern den Token kostenfrei zur Verfügung stellen.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136630