01.10.2003 | Aktueller Überblick
Steuerbegünstigte Lebensversicherungen
von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Schweizerische Rentenanstalt, München
Lebensversicherungen sind trotz fallenden Garantiezinses nach wie vor bei Kunden beliebt. Sichern sie doch nicht nur das allgemeine Lebensrisiko ab, sondern bieten darüber hinaus im Erlebensfall eine Zusatzversorgung für das Alter.
Doch die wenigsten Kunden wissen, wie Lebensversicherungen gestaltet sein müssen, damit sie steuerbegünstigt sind. Da sind Sie im Beratungsgespräch gefragt. Damit Sie gut gerüstet sind, geben wir Ihnen einen Überblick über "Steuerbegünstigte Lebensversicherungen". Steuerbegünstigt bedeutet zweierlei:
1. | Die Beiträge können als Vorsorge-Aufwendungen Steuer mindernd geltend gemacht werden - zumindest dem Grunde nach (§ 10 Absatz 1 Nummer 2b Einkommensteuergesetz [EStG]). Auf Grund der sehr niedrigen Grenzen für die steuerliche Abzugsfähigkeit spielt dieser Vorteil kaum eine Rolle. |
2. | Die Zinsen auf die Sparanteile der Beiträge (Sparanteilszinsen) sind steuerfrei (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG), wenn bestimmte Voraussetzungen im Versicherungsvertrag eingehalten werden. |
Wichtig: Sind die Sparanteilszinsen nicht steuerfrei, müssen die Lebensversicherungsgesellschaften bei Auszahlung gleich die Kapitalertragsteuer (25 Prozent) und zurzeit auch noch den Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Einkommensteuer) einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Soli-Zuschlag werden auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet.
Besonderheiten gelten bei der Tilgungs-Lebensversicherung. Bei "Gebrauchtpolicen" (entgeltlicher Erwerb eines bestehenden Vertrags) muss der Erwerber die Sparanteilszinsen versteuern, auch wenn die unten genannten Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Lebensversicherung erfüllt sind (§ 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 5 und Absatz 2 Satz 2 EStG).
Welche Voraussetzungen müssen nun erfüllt sein, damit eine Lebensversicherung steuerbegünstigt ist? Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt auf verschiedene Faktoren an.
Es kommt auf die Form der Versicherung an. Zur Auswahl stehen: die Risikolebensversicherung, Rentenversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen.
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