29.01.2010 | Altersversorgung
Beitragspflicht zum PSV auch bei rückgedeckter Direktzusage
Auch für eine verpfändete Rückdeckungsversicherung zu einer Direktzusage besteht Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV). Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Wichtig: Unmittelbare Versorgungszusagen sind in die gesetzliche Insolvenzsicherung einzubeziehen. Auf etwaige an die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer verpfändete Rückdeckungstitel kommt es nicht an. (Urteil vom 20.7.2009, Az: 5 BV 08.118) (Abruf-Nr. 092601)
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 1 | ID 133129