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29.01.2010 | Altersversorgung

Beitragspflicht zum PSV auch bei rückgedeckter Direktzusage

Auch für eine verpfändete Rückdeckungsversicherung zu einer Direktzusage besteht Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV). Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.  

Wichtig: Unmittelbare Versorgungszusagen sind in die gesetzliche Insolvenzsicherung einzubeziehen. Auf etwaige an die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer verpfändete Rückdeckungstitel kommt es nicht an. (Urteil vom 20.7.2009, Az: 5 BV 08.118) (Abruf-Nr. 092601)  

Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 1 | ID 133129