27.05.2011 | Altersversorgung
Gleiches Recht für eingetragene Lebenspartnerschaft
Eingetragene Lebenspartner sind hinsichtlich ihrer Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung genauso zu behandeln wie Verheiratete. Dieses Fazit lässt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ziehen. Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die niedriger sind als diejenigen, die bei bestehender Ehe gezahlt werden, können eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellen (Urteil vom 10.5.2011, Rs. C-147/08; Abruf-Nr. 111632).
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 2 | ID 145484