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28.06.2010 | Altersversorgung

Hohe Beiträge an PSV für rückgedeckte U-Kasse

Es ist rechtens, dass Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV AG) zur Insolvenzsicherung von Unterstützungskassenzusagen auch dann in voller Höhe anfallen, wenn eine (kongruente) Rückdeckung besteht. Es stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar, dass für den Pensionsfonds geringere Beiträge erhoben werden. (Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 14.1.2010, Az: 4 Bf 22/08) (Abruf-Nr. 101420)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136632