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27.03.2009 | Altersversorgung

Kein Eintrag eines „Rürup-Freibetrags“ auf Lohnsteuerkarte

Ein Arbeitnehmer kann auf seiner Lohnsteuerkarte nicht die Eintragung eines Freibetrags für Zahlungen an eine „Basis-Rente“ („Rürup-Rente“) verlangen. Das Finanzgericht Münster begründet dies damit, dass die Eintragung solcher Sonderausgaben gesetzlich nicht vorgesehen sei: Zwar sei der Arbeitnehmer gegenüber Selbstständigen benachteiligt, weil beim Selbstständigen die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt würden. Aber dieser Nachteil sei durch die Besonderheiten des Lohnsteuerabzugsverfahrens gerechtfertigt.  

Wichtig: Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (Az: VI R 55/08) anhängig. (Urteil vom 31.7.2008, Az: 4 K 2376/07 E) (Abruf-Nr. 090854)  

Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 2 | ID 125638