28.10.2010 | Altersversorgung
Keine Basisversorgung bei Schornsteinfegern möglich
Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister sind ab 2005 keine Basisvorsorge-Aufwendungen, sondern lediglich in begrenztem Umfang steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Denn die Versorgungsanstalt ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster nicht mit der berufsständischen Versorgungseinrichtung für Freiberufler vergleichbar, weil sie kein alternatives Versorgungssystem zur gesetzlichen Rentenversicherung anbietet, sondern die daraus bestehenden Ansprüche lediglich aufstockt und ergänzt (Urteil vom 28.5.2010, Az: 4 K 420/09 E; Abruf-Nr. 102250).
Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az: X R 18/10).
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 3 | ID 139626