01.10.2006 | Anlagevermittlung
Anspruch auf Zahlung des Abfindungsguthabens
Widerruft ein Gesellschafter seine Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Immobilienfonds, sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar. Der Widerrufer hat gegen den Fonds einen Anspruch auf Zahlung des Abfindungsguthabens. (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.6.2006, Az: II ZR 218/04; Abruf-Nr. 062178 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 2 | ID 97611