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01.04.2004 | Anlagevermittlung

Bank haftet für Falschangaben zur Ertragslage

Der Bundesgerichtshof hat jüngst ein Urteil zur Bankenhaftung bei Bauherrenmodellen gefällt. Tenor: Empfiehlt eine Bank einem Anlage-Interessenten den Kauf von Wohnungen in einem Steuer sparenden Bauherrenmodell, muss sie ihn schonungslos aufklären. Sie muss ihn ungefragt informieren, wenn sie weiß, dass die Mieterträge geringer ausfallen als im Anlageprospekt prognostiziert. Und sie muss ihm sagen, dass die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet. Denn die Ertragssituation ist für die Entscheidung des Interessenten maßgeblich. Unterschlägt die Bank diese Information und kauft der Interessent, haftet die Bank für den Schaden. Sie muss den Kaufpreis, die Neben- und Kreditkosten sowie die Kosten der Bewirtschaftung erstatten. Anzurechnen sind die Mieteinnahmen und Darlehen.

Wichtig: Die Bank muss über alle wesentlichen Punkte aufklären, egal welche Berufsgruppe sie vor sich hat. Sie kann sich insbesondere nicht darauf berufen, der Anleger kenne als Rechtsanwalt und Notar die allgemeinen Risiken einer solchen Kapitalanlage. (Urteil vom 13.1.2004, Az: XI ZR 355/02; Abruf-Nr.  040488 )

Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 3 | ID 97144