01.06.2006 | Anlagevermittlung
Bank muss Anlegern Prospekt vor Zeichnung vorlegen
Der Medienfonds-Prospekt ist eine wichtige Informationsquelle. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg muss die Bank daher dem Anleger den Prospekt so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass er vom Inhalt des Prospekts noch vor Zeichnung der Anlage Kenntnis nehmen kann. Tut sie das nicht, haftet sie für den Fehler. (Urteil vom 25.8.2005, Az: 11 U 189/04; Abruf-Nr. 060696 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 4 | ID 97544