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01.11.2007 | Anlagevermittlung

BGH bejaht Prospektmangel bei Filmfonds

Der Prospekt des Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG ist mangelhaft, entschied der Bundesgerichtshof. Er weise im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“ im Hinblick auf eine mit einer Beispielsberechnung versehene Restrisikobetrachtung (worst-case-Szenario) nicht eindeutig darauf hin, dass dem Anleger ein Totalverlust-Risiko drohe. Die Vorinstanz muss nun prüfen, in welcher Form die Tochter einer international tätigen Großbank für den Mangel einstehen muss. (Urteile vom 14.6.2007, Az: III ZR 185/05, III ZR 300/05 und III ZR 125/06) (Abruf-Nr. 072034, 072087, 072088)  

Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 2 | ID 114873