Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.10.2005 | Anlagevermittlung

Cumulus-Fonds: Darlehensverträge unwirksam

Hoffnung gibt es für Anleger, die sich in den 90-er Jahren an den von der Sparkasse Mannheim finanzierten Cumulus-Fonds beteiligt haben. Die Darlehensverträge sind unwirksam, entschied der BGH. Anleger können die gezahlten Zinsen zurückverlangen, sie brauchen keine weiteren Zinsen zu zahlen und sie müssen das Darlehen nicht an die Bank zurückzahlen, teilt Rechtsanwalt Mathias Nittel mit.

Hintergrund: Abgeschlossen wurden die Darlehensverträge von einer Treuhänderin, die die Anleger bevollmächtigen mussten. Die Beteiligung in dieser Form erweist sich heute für die Anleger als Glücksfall. Die der Treuhänderin erteilte Vollmacht ist nichtig. Daher konnte sie für die Anleger keine wirksamen Verträge schließen.

Unser Service: Die Gerichte haben sich mit einer Reihe von Fällen befasst, bei denen Darlehensverträge über einen Treuhänder geschlossen wurden. Eine Übersicht finden Sie im Online-Service im Internet. (Urteil vom 22.2.2005, Az: XI ZR 41/04; Abruf-Nr.  051195 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 1 | ID 97415