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01.01.2007 | Anlagevermittlung

Mitverschulden des Kunden bei Zweifeln an Anlage

Der Anlagevermittler schuldet einem Kunden, der in Immobilienfonds investieren will, Informationen über die Seriosität und Bonität von Fondsinitiatoren sowie über die Sicherung des Anlagekapitals. Sonst haftet er dem Kunden auf Schadenersatz. Den Kunden trifft aber ein gewisses Mitverschulden, wenn er trotz sich aufdrängender Zweifel an der Seriosität der Anlage nicht nachforscht, sondern wie im Urteilsfall seine Raten weiter zahlt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken bezifferte das Mitverschulden des Kunden auf 25 Prozent. (Urteil vom 8.3.2006, Az: 5 U 257/05-79; Abruf-Nr.  063134 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 4 | ID 97656