01.11.2007 | Anlagevermittlung
Überhöhte Festsetzung des Immobilien-Verkehrswerts
Die vorsätzlich überhöhte Festsetzung des Verkehrswerts einer Eigentumswohnung durch die finanzierende Bank löst einen Schadenersatzanspruch der Käufer aus. Folge: Der Kaufvertrag ist wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung rückabzuwickeln. Die Bank muss den Kaufpreis rückerstatten; im Gegenzug wird ihr die Wohnung übertragen, so das Oberlandesgericht (OLG) Celle.
Wichtig: Die Auffassung des OLG weicht im Hinblick auf die Haftung der Bank in „Schrottimmobilien“-Fällen von der großen Mehrheit der übrigen Oberlandesgerichte ab. Aus diesem Grund hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (Urteil vom 13.2.2007, Az: 16 U 5/06) (Abruf-Nr. 070575)
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 2 | ID 114872