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28.06.2010 | Anlagevermittlung

Zahlungen wegen Falschberatung abgeltungsteuerpflichtig

Erhalten Anleger Entschädigungszahlungen für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage geleistet werden, unterliegen diese Zahlungen der Abgeltungsteuer. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer einzelnen Transaktion, bei der ein konkreter Verlust entstanden ist oder ein steuerpflichtiger Gewinn vermindert wird. Keine Rolle spielt, ob die Zahlung freiwillig oder gerichtlich veranlasst ist. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.12.2009, Az: IV C 1 - S 2252/08/10004, Textziffer 83) (Abruf-Nr. 100309)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 4 | ID 136638