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01.04.2005 | Arbeitgeber werden entlastet

Höhere Beiträge für Arbeitnehmer in der Krankenversicherung ab 1. Juli 2005

Von Juli 2005 an müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer höhere Beiträge zahlen. Arbeitgeber werden entlastet.

Höherer Beitragssatz für Arbeitnehmer

Von Juli 2005 an erhöht sich für Arbeitnehmer der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozent zu senken (Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz; Abruf-Nr.  050178 ). Unterm Strich werden die Arbeitnehmer mit 0,45 Prozent mehr belastet, die Arbeitgeber um 0,45 Prozent entlastet.

Beispiel
Arbeitnehmer A ist gesetzlich versichert. Der Beitragssatz seiner Kasse beträgt 14,5 Prozent. Sein Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro.
Beitrag zur Krankenversicherung Bis Juni 2005 Ab Juli 2005
Arbeitnehmer 217,50 Euro 231,00 Euro
Arbeitgeber 217,50 Euro 204,00 Euro
Auswirkungen auf privat versicherte Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beiträgen für die private Krankenversicherung (§  257 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V). Der maximale Zuschuss errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt bzw. der Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres und dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragsatz vom 1. Januar des Vorjahrs. Für 2005 beträgt der monatliche Höchstzuschuss 252,04 Euro (14,3 Prozent x 3.525 Euro x 1/2), jedoch maximal die Hälfte des Beitrags, den der Arbeitnehmer tatsächlich zahlen muss.

Auf Grund der Verpflichtung der Krankenkassen, ihre Beiträge zum 1. Juli 2005 um 0,9 Prozent zu senken, soll auch der durchschnittliche allgemeine Beitragsatz um 0,9 Prozent sinken. Folge: Der monatliche Höchstzuschuss des Arbeitgebers sinkt auf 236,18 Euro (13,4 Prozent x 3.525 Euro x 1/2).

Beispiel

Arbeitnehmer A ist privat krankenversichert und zahlt monatlich einen Beitrag von 500 Euro. Sein Monatsgehalt beträgt 3.600 Euro. Bis Juni 2005 erhält er von seinem Arbeitgeber monatlich einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro (Hälfte des tatsächlichen Beitrags). Von Juli 2005 an beträgt der Zuschuss nur noch 236,18 Euro (13,4 Prozent x 3.525 Euro x 1/2).

Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 19 | ID 97335