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· Fachbeitrag · Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die wichtigsten sieben Kriterien des Betriebsübergangs

von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund

| Welcher Betrieb soll übergehen: ein Callcenter, Restaurant, Waschmaschinenhersteller, Friseurladen oder Dachdeckerbetrieb? Oft ist es in der Praxis problematisch, zu erkennen, ob eine bestimmte Transaktion einen Betriebsübergang nach § 613a BGB mit den sich hieraus für Erwerber und Veräußerer ergebenden Rechtsfragen darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestehende Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber übergehen sollen. Um hier eine verlässliche Richtschnur zu geben, haben Literatur und Rechtsprechung Kriterien aufgestellt, die sich in ihrer Gewichtung unterschiedlich auswirken. Was dabei wesentlich ist, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. |

1. Art des Betriebs oder Unternehmens

Zunächst muss betrachtet werden, welcher Betriebsart der zu übergebende Betrieb zugeordnet werden kann:

 

  • Produktions-,