01.09.2004 | Argumente pro und contra
GmbH für Einfirmenvertreter?
von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen
Ist es sinnvoll, die eigene Agentur in der Rechtsform der GmbH zu betreiben? Diese Frage diskutieren Einfirmenvertreter derzeit intensiv. Wir haben die Argumente unter die Lupe genommen.
Einige meinen, durch die GmbH-Gründung könne Gewerbesteuer gespart werden. Das war bis zum Jahr 2000 auch richtig. Das Gehalt des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) minderte die Gewerbesteuerlast der GmbH, ohne beim GGf gewerbesteuerpflichtig zu sein.
Seit 2001 ist es anders: Jetzt gilt das Anrechnungsverfahren. Die Gewerbesteuer wird zum Teil auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Daher ist das Steuer-Spar-Argument überholt.
Wer argumentiert, dass er eine GmbH zur Haftungsbeschränkung gründen wolle, vergisst zweierlei: Die Einzelfirma profitiert oft von einer Haftungsfreistellungs- und Regressverzichtserklärung des vertretenen Versicherers und der eigenen Vermögenschadenhaftpflicht.
Wichtig: Banken verlangen bei Kreditvergaben an GmbH persönliche Bürgschaften oder andere Sicherheiten, die von der Existenz der GmbH unabhängig sind. Und das nicht erst, seit Basel II droht.
Oft wird ins Feld geführt, dass man durch eine GmbH-Gründung den üblichen Ärger bei der Agentur-Übergabe auf den eigenen Wunschnachfolger vermeiden könne.
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