01.06.2003 | Ausgleichsanspruch
Allianz will Korrektur durch Bundesgerichtshof
Die Allianz will mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eine Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) München erreichen (Urteil vom 13.3.2003, Az: 29 U 2509/02; Abruf-Nr. 030614 ; sehen Sie dazu auch den Beitrag in der April-Ausgabe, Seite 9). Das Aktenzeichen beim BGH lautet: VIII ZR 112/03.
Hintergrund: Das OLG hatte die Allianz aufgefordert, die neuen AGB-Klauseln nicht zu verwenden, die die Allianz im Verlauf der Verbandsklage des BVK gegen die ursprünglichen Abzugsklauseln "nachgeschoben" hatte. Eine Überprüfung der Klauseln durch den BGH (Revision) hatte das OLG abgelehnt. Wir schätzen daher die Wahrscheinlichkeit, dass der BGH der Beschwerde stattgeben wird, gering ein.
Quelle: Ausgabe 06 / 2003 | Seite 3 | ID 97006