01.10.2006 | Ausgleichsanspruch
Ist die "Fünftel-Regelung" verfassungsgemäß?
Die "Fünftel-Regelung" ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster für das Jahr 2000 verfassungskonform. Es wies die Klage eines Versicherungskaufmanns ab, der im September 2000 seine mehr als 30-jährige Tätigkeit aufgegeben hatte. Seine Ausgleichszahlung von 228.205 DM war nach der seit 1999 geltenden "Fünftel-Regelung" besteuert worden - und nicht mehr nach dem bis 1998 geltenden günstigeren halben Steuersatz.
Unser Tipp: Versicherungskaufleute mit einer Vertretertätigkeit vor 1999 sollten ihren Bescheid mit dem nach der "Fünftel-Regelung" besteuerten Ausgleichsanspruch durch einen Einspruch offen halten. Dabei sollten sie sich auf die beiden beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionen (Az: XI R 86/03 und X R 22/06) berufen. (Urteil vom 26.1.2006, Az: 8 K 2472/03 E; Abruf-Nr. 061917 )