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10.01.2008 | Basis-Rente mit Berufsunfähigkeitsabsicherung

So werden die Voraussetzungen der ergänzenden Absicherung geprüft

Mit der Basis-Rente („Rürup-Rente“) nach § 10 Absatz 1 Nummer 2b Einkommensteuergesetz (EStG) lässt sich auch steuermindernd Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit treffen. Der Gesetzgeber macht jedoch die Abzugsfähigkeit der Beiträge von einigen Voraussetzungen abhängig.  

 

In der Praxis sind einige Vertragsgestaltungen aufgetaucht, die zur Verunsicherung geführt haben. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland sah sich deshalb zu einer Klarstellung genötigt. Und das kommt so.  

Basis-Rente und Berufsunfähigkeitsabsicherung

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) enthält gewöhnlich zwei Elemente:  

 

  • Eine Barrente für den Fall der Berufsunfähigkeit, wobei die Barrente nicht zwingend vereinbart werden muss.
  • Die Befreiung von der Beitragszahlung für die Altersvorsorge.

 

Beitrag für Berufsunfähigkeitsabsicherung unter 50 Prozent

Beitragsteil für Beitragsbefreiung zählt zur Altersvorsorge