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26.02.2009 | Bausparen

Die Bausparförderung im Jahr 2009 im Überblick

Das „Eigenheimrentengesetz“ hat 2009 Änderungen hinsichtlich der Bausparförderung mit sich gebracht, insbesondere hinsichtlich der Wohnungsbauprämien für neu abgeschlossene Verträge. Die maßgeblichen Werte für 2009 im Überblick.  

Wohnungsbauprämie  

  • Förderung: Wohnungsbauprämie kann jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt. Gefördert werden 8,8 Prozent der Einzahlungen bis zu 512 Euro (bei Alleinstehenden) oder 1.024 Euro (bei Ehepaaren) im Jahr. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigen.
  • Zweckbindung: Für ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Bausparverträge gilt die wohnwirtschaftliche Zweckbindung auf Dauer, also auch nach Ablauf der sieben Jahre. Die Prämie wird erst rückwirkend bei Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparguthabens durch den Bausparer oder seine Angehörigen ausgezahlt. Ausnahme:
  • Personen, die bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen auch künftig nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen.
  • Härtefälle (Zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit über 1 Jahr, Tod des Ehegatten kann über das Guthaben verfügt werden.)
Wichtig: Für bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Verträge kann der Bausparer nach wie vor nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist frei über sein Bausparguthaben und die Prämie verfügen.

Arbeitnehmer-Sparzulage  

  • Förderung: Gefördert werden 9,0 Prozent der Einzahlungen bis zu 470 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage gelten folgende Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen darf 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen.
  • Zweckbindung: Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist rückwirkend. Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Guthabens (zum Beispiel zur Darlehenstilgung) wird die Förderung jährlich ausgezahlt.
 

Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 124853