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01.11.2004 | Beratungsgebühr

Können Versicherungsvertreter Honorarberatung anbieten?

von Diplom-Betriebswirt Matthias Beenken, Bochum

Versicherungsvermittler erleben oft, dass sich Kunden umfangreich und zeitintensiv beraten lassen, um anschließend beim Direktversicherer oder billigeren Wettbewerber abzuschließen. Legt der Versicherer zudem Wert darauf, dass niedrig verprovisionierte Produkte wie Kraftfahrtversicherungen, "Riester-Renten" oder kleine Krankenzusatzprodukte verkauft werden, stehen Aufwand und Ertrag oft in keinem guten Verhältnis zueinander. Gleichzeitig wächst der Druck durch aufgeklärte Kunden, die insbesondere bei Produkten mit hoher Einmalprovision eine Provisionsabgabe einfordern.

Die Verlockung ist groß, bei den wenig lukrativen Kunden eine Beratungsgebühr für den investierten Zeitaufwand zu verlangen und bei sehr lukrativen Kunden mehr Flexibilität für eine individuelle Regelung der Vergütung zu erhalten.

Lesen Sie nachfolgend, was genau Honorarberatung ist, welche rechtlichen Grenzen gelten und ob sie für Agenten überhaupt in Frage kommt. Dabei werden Ausschließlichkeits- und Mehrfachagenten differenziert betrachtet.

Überblick über die Leistung Honorarberatung

"Honorarberatung" ist eine Beratungsleistung, die im Unterschied zu einer vom Versicherer beauftragten Vermittlungsleistung vom Kunden nachgefragt und vergütet wird. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (ähnlich dem Maklervertrag).

Gegenstand der Beratung können grundsätzlich alle typischen Leistungen eines Versicherungsvermittlers sein: Risiko-Analyse, Aufklärung und Beratung zum Bedarf, Auswahl geeigneter Produkte und Leistungen, Angebotserstellung und Antragsaufnahme etc. Bei der Bezahlung dominieren zwei Modelle:

  • Zeitbezogene Aufwandsvergütung für Beratungsleistung