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27.07.2009 | Berufs-Rechtsschutz

Handelsvertreter-Rechtsschutz - Die Eckpunkte des ÖRAG-Rechtsschutzes

Handelsvertreterrechtliche Streitigkeiten mit den Versicherern gibt es viele - und damit auch Bedarf für Rechtsschutz. Grund für uns, Ihnen den Handelsvertreter-Rechtsschutz der ÖRAG einmal vorzustellen.  

 

Versicherungsschutz und Leistungsinhalte

Der Versicherungsschutz basiert auf dem Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitskreis Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) und ÖRAG. Er gilt ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Handelsvertretervertrag.  

 

Beispiele für Streitigkeiten

Kündigung, Ausgleichsanspruch bei Ausscheiden, Provisionen und deren Neuregelungen mit Versicherer, Provisionen mit Untervertretern, Buchauszüge, Altersversorgung aus Agenturverhältnis, wettbewerbsrechtliche Verfahren nach Kündigung des Agenturvertrags, AVAD-Meldung etc.  

 

Der Rechtsschutz steht Ausschließlichkeitsvertretern offen,  

  • die Mitglied einer Vertretervereinigung sind und
  • deren Vertretervereinigung Mitglied im AVV ist und
  • dem Rahmenvertrag mit der ÖRAG beigetreten ist (Einzelverträge sind ausgeschlossen!).