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26.02.2010 | Besteuerung von Versicherungserträgen

BMF regelt wichtige Punkte bei der Lebens- und Rentenversicherung neu

von Erich Holzner, Langenbach

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zur Besteuerung von Versicherungserträgen aus dem Jahr 2005 überarbeitet. Acht Punkte wurden neu geregelt.  

1. Mindesttodesfallschutz

Bei Kapitallebensversicherungen mit laufender Beitragszahlung, die seit dem 1. April 2009 abgeschlossen werden, gilt bekanntlich der neue Mindesttodesfallschutz. Zwei Varianten sind steuerbegünstigt:  

 

  • Variante 1: Im Todesfall werden mindestens 50 Prozent der Beitragssumme gezahlt.
  • Variante 2: Der Todesfallschutz entspricht weniger als 50 Prozent der Beitragssumme, aber mindestens 10 Prozent des Deckungskapitals oder des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge.

 

Im Einzelnen gilt (BMF, Schreiben vom 1.10.2009, Az: IV C 1 - S 2252/07/0001; Abruf-Nr. 093457, Randziffer [Rz.] 78a - 78o):  

 

Variante 1: Mindesttodesfallschutz 50-Prozent-Regelung (Rz. 78b)