Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.03.2005 | Betriebsprüfung

Strohmann-Verhältnis - Vermittler muss Steuern zahlen

Der wahre Vermittler muss im Strohmann-Verhältnis die Steuern zahlen! Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt (sehen Sie dazu den Beitrag in der Ausgabe 4/2003, Seite 10 ).

Betroffen war ein Vermittler, der die Agentur nicht selbst führte, sondern seine Frau in einem "Strohmann-Verhältnis" vorschaltete. Nach der Trennung kam es zum Streit, wer von den Eheleuten die Steuern auf die gewerblichen Einkünfte zahlen müsse. Der BFH rechnete die laufenden Einkünfte aus der Agentur dem Mann zu. Entscheidend war für den BFH, wer im Innenverhältnis das Sagen hatte sowie auf wessen Rechnung und Gefahr das Unternehmen betrieben wurde. Das war im entschiedenen Fall der Ehemann. Die Frau hatte in der Agentur allenfalls untergeordnete Tätigkeiten verrichtet. (Urteil vom 4.11.2004, Az: III R 21/02; Abruf-Nr.  050085 )

Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 4 | ID 97312