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23.07.2010 | Bilanz

Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bestätigt

Ein Allianz-Vertreter darf Rückstellungen für Versicherungen bilden, wenn der Agenturvertrag für die laufende Bestandspflege keine Vergütung vorsieht ist und auch keine Folgeprovisionen gezahlt werden. Dazu zählen nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Allerdings hat das FG die Rückstellungen von zirka 284.600 Euro auf 38.200 Euro gekürzt. Und zwar wie folgt:  

  • Das FG hat zwar den vom Versicherungsvertreter angesetzten Stundenlohn - je nach Mitarbeiter 14, 19 und 22 Euro - akzeptiert.
  • Es hat aber statt der von Vertreter geforderten zwei Stunden pro Wirtschaftsjahr und Vertrag den Aufwand auf 20 Minuten pro Wirtschaftsjahr und Vertrag geschätzt (Urteil vom 25.2.2010, Az: 6 K 1570/07; Abruf-Nr. 101985).

Wichtig: Der Vertreter gibt sich jedoch mit den 20 Minuten nicht zufrieden. Er klagt vor dem Bundesfinanzhof (Az: X R 8/10).  

Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 1 | ID 137334