01.10.2007 | Darlehen mit Lebensversicherung gesichert
Zeitraum von mehr als 30 Tagen unschädlich?
Immer wieder gibt es Streit darüber, wann eine bis 2004 abgeschlossene Lebensversicherung, die zur Absicherung einer Finanzierung eingesetzt wird, steuerschädlich verwendet wird.
So musste jetzt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entscheiden, ob das mit der Lebensversicherung gesicherte Darlehen „unmittelbar“ zur Finanzierung der Anschaffungskosten verwendet wird, wenn es zunächst auf ein Kontokorrent- oder Sparkonto überwiesen und erst nach mehr als mehr als 30 Tagen zur Bezahlung abgebucht wird?
Die Entscheidung des FG
Das FG hält dies im konkreten Fall für steuerunschädlich. Trotz der Verweildauer von mehr als 30 Tagen habe noch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auszahlung des Darlehens und der Anschaffung des Wirtschaftsguts bestanden.
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