29.03.2010 | Die richtige Rechtsform
Die vorteilhafte Gesellschaftsgestaltung für die Versicherungsagentur - Teil I
von RA Dr. Günther Heinicke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen
Einzelkämpfer im Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor leben risiko- und stressreich. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub des Einzelvertreters besteht die Gefahr, dass Kunden dringenden Versicherungs- und Anlagebedarf anderweitig platzieren und abwandern. Ein Zusammenschluss mit einem Partner schafft Abhilfe.
Auch viele Versicherer haben inzwischen den Charme des Vertragsschlusses mit Agenturgesellschaften entdeckt. Das hat Gründe:
- Bei Krankheit oder altersbedingtem Ausscheiden eines Gesellschafters wird der Ausgleichsanspruch hinausgeschoben, weil er der Gesellschaft zusteht und nicht dem Gesellschafter.
- Bei Ausscheiden eines Gesellschafters betreuen die verbleibenden Gesellschafter die Bestände weiter. Das gewährleistet Vertragskontinuität und Kundenbindung.
- Schließlich ermöglicht die Zusammenarbeit mehrerer Agenturpartner eine Spezialisierung.
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