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· Fachbeitrag · Dienstwagen

Kfz-Überlassung rechtssicher vereinbaren

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert

| Der Dienstwagen ist das beliebteste Instrument in Unternehmen, Leistungsträger an sich zu binden und zu motivieren. Damit jeder seine Rechte und Pflichten kennt, ist es ratsam, die Überlassung eines Dienstwagens in einer eigenen Nutzungsvereinbarung zu regeln. |

Formulierungsvorschlag für Kfz-Überlassungsvertrag

Nachfolgend erhalten Sie einen Formulierungsvorschlag für einen Kfz-Überlassungsvertrag mit Erläuterungen.

 

Mustervertrag / Kfz-Überlassungsvertrag

Zwischen der Agentur … (Name des Arbeitgebers, Straße, Ort) - im Folgenden Arbeitgeber genannt -

und Herrn/Frau ... (Name, Straße, Ort) - im Folgenden Mitarbeiter genannt -

wird folgender Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag in Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom ... geschlossen:

§ 1 Fahrzeug und Nutzungsumfang
  • 1. Der Arbeitgeber überlässt dem Mitarbeiter das Fahrzeug der Marke ..., amtliches Kennzeichen ... ab dem ... zur Benutzung. Mit der Übergabe des Fahrzeugs übergibt er dem Mitarbeiter den Fahrzeugschein und die -schlüssel. Die Übergabe wird in einem Protokoll dokumentiert, das beide Parteien unterschreiben.
  • 2. Im Falle der Ersatzbeschaffung legt der Arbeitgeber Fahrzeugmarke und Typ fest.
§ 2 Privatnutzung und Besteuerung
  • 1. Der Mitarbeiter darf das Fahrzeug überwiegend für betriebliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nutzen.
  • 2. Außerdem darf der Mitarbeiter das Fahrzeug zu Privatfahrten nutzen.
  • 3.Eine Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist unzulässig, es sei denn, hierfür besteht ein betriebliches oder geschäftliches Interesse.
  • 4.Die Privatnutzung des überlassenen Fahrzeugs stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist beim Mitarbeiter als Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • 5. Der Arbeitgeber ermittelt den geldwerten Vorteil der Privatnutzung durch den Mitarbeiter pauschal mit monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nutzt der Mitarbeiter das überlassene Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Agentur, erhöht sich der geldwerte Vorteil um monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Agentur.
§ 3 Pflichten des Arbeitgebers
  • 1.Der Arbeitgeber trägt die Betriebs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Wartungskosten des Fahrzeugs sowie die Kosten für dessen Bereifung mit Sommer- und Winterreifen. Er übergibt dem Mitarbeiter eine Tankkarte. Er erstattet betriebliche Kosten für das Fahrzeug, die der Mitarbeiter verauslagt hat, gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege.
  • 2.Der Arbeitgeber trägt die Kosten einer Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung des Mitarbeiters in Höhe von ... Euro pro Schadensfall.
  • 3.Der Arbeitgeber gibt auf Verlangen des Mitarbeiters Auskunft über die Höhe der Kosten für das überlassene Fahrzeug. Er macht Angaben zur Höhe der Kfz-Versicherung, der Kfz-Steuer, der Betriebs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Wartungskosten des Fahrzeugs und der Abschreibung des Fahrzeugs.
§ 4 Pflichten und Haftung des Mitarbeiters
  • 1.Der Mitarbeiter verpflichtet sich zu sorgfältiger Fahrweise und sorgt für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Pflege und Wartung des Fahrzeugs.
  • 2.Der Mitarbeiter verpflichtet sich, den Arbeitgeber sofort darüber zu unterrichten, wenn ihm die Fahrerlaubnis zeitweilig oder auf Dauer entzogen wird oder wenn es zu einem Unfall und zu Beschädigungen am Fahrzeug gekommen ist. Der Mitarbeiter verpflichtet sich darüber hinaus, bei allen Unfällen die Polizei hinzuzuziehen.
  • 3.Der Mitarbeiter haftet dem Arbeitgeber für alle von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen des Fahrzeugs auf vollen Schadenersatz. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet der Mitarbeiter in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung und trägt den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts.
§ 5 Rückgabe des Fahrzeugs
  • 1. Der Arbeitgeber behält sich vor, aus betrieblichen Gründen die Rückgabe des Fahrzeugs vom Mitarbeiter zu verlangen, insbesondere
    • bei Erkrankung des Mitarbeiters mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums,
    • in der Elternzeit,
    • mit Freistellung des Mitarbeiters sowie
    • für den Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • 2.Der Mitarbeiter gibt das Fahrzeug inklusive Fahrzeugschein, -schlüssel und Reifen an den Arbeitgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person zurück. Über die Rückgabe und den Zustand des Fahrzeugs wird ein Protokoll gefertigt, das beide Parteien unterschreiben. 

§ 6 Schlussbestimmungen
  • 1.Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • 2.Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ort, Datum ...

... ...

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Mitarbeiter