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01.12.2006 | Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Für 2006 ist Abgabe der Anlage EÜR Pflicht

Ermitteln Sie Ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung, müssen Sie der Steuer-Erklärung 2006 zwingend die Anlage EÜR beifügen. Im Vorjahr hatte das Finanzamt nicht darauf bestanden, wenn die Gewinnermittlung sonst schlüssig schien.

Jetzt hat das Bundesfinanzministerium einen neuen Vordruck für die Anlage EÜR veröffentlicht und zur Pflicht gemacht (Schreiben vom 21.9.2006, Az: IV A 7 - S 1451 - 46/06; Abruf-Nr.  063210 ). Die Ermittlung der korrekten Daten zu Einnahmen, Ausgaben, Entnahmen, Einlagen, Umsatzsteuer und Anlagevermögen sind künftig also unerlässlich. Grund für uns, Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte kurz vorzustellen.

Unser Service: Den Vordruck und die Anleitung finden Sie wie immer auch im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen".

Wann müssen Sie die Anlage EÜR abgeben?

Liegen Ihre Betriebseinnahmen über 17.500 Euro im Jahr, müssen Sie als Nicht-Bilanzierer künftig die Anlage EÜR einreichen.

Liegen Ihre Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Jahr - was hoffentlich nicht der Fall sein wird -, müssen Sie die Anlage EÜR nicht ausfüllen. Sie können Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung weiterhin formlos erstellen.

Welcher Zweck wird verfolgt?

Die Formulardaten wandern ins interne EDV-Fachprogramm des Finanzamts und dienen der risikoorientierten Auswertung. So werden Unstimmigkeiten zwischen mehreren Jahren abgeglichen oder Vergleiche mit branchenähnlichen Selbstständigen vorgenommen.