01.03.2007 | Erbschaftsteuer
Besteuerung verfassungswidrig: Was Anleger tun sollten
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig, weil Immobilien-, Unternehmen- sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen bereits bei der Bewertung privilegiert werden. Die erbschaftsteuerlichen Werte dieser Vermögensgegenstände liegen in der Regel weit unter ihrem Verkehrswert. Im Gegensatz dazu wird Geld immer mit seinem vollen Wert besteuert. Das BVerfG hat daher den Gesetzgeber beauftragt, bis zum 31. Dezember 2008 neue Regeln mit dem Ziel zu schaffen, das alle Vermögensgegenstände gleich und möglichst mit dem aktuellen Verkehrswert bewertet werden. Erst in einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber den unentgeltlichen Erwerb bestimmter wirtschaftlicher Einheiten begünstigen, sofern er hierfür Gemeinwohlgründe oder besondere Lenkungszwecke anführt.
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