01.01.2006 | Erbschaftsteuer
Konten sind künftig erst ab 2.500 Euro zu melden
Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen müssen beim Tod eines Kunden dem Finanzamt Guthaben, Wertpapiere, Forderungen etc. (Vermögen) anzeigen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden. Gemeldet werden muss ab dem Jahr 2006 Vermögen ab 2.500 Euro. Bisher galt eine Freigrenze von 1.200 Euro (§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung [ErbStDV]).
Wichtig: Diese Grenze gilt wie bisher für das Gesamtguthaben bei einem Institut und nicht pro Konto oder Depot. (Verordnung zur Änderung der ErbstDV vom 2.11.2005; Abruf-Nr. 053249 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 3 | ID 97462