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01.06.2007 | Finanzierung

BGH: Anfechtung von Vergleichen erfolglos

Außergerichtliche Vergleiche hinsichtlich eines Finanzierungsdarlehens zu einem Fondserwerb sind nicht anfechtbar. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt, indem er dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen hat. Was war geschehen?

Die Anleger hatten im Jahr 1993 Kredite bei der beklagten Sparkasse aufgenommen, um damit ihre Beitritte zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu finanzieren. Nachdem Streit über die Wirksamkeit der Darlehensverträge aufgekommen war, unterbreitete die Bank 2004 zwecks Beendigung des Streits den Anlegern jeweils ein Vergleichsangebot, das sie annahmen. Der Vergleichstext sah vor, dass damit der Streit über die Wirksamkeit der Darlehensverträge erledigt sein sollte. (Beschlüsse vom 13.3.2007, Az: XI ZR 327/05, XI ZR 328/05 und XI ZR 329/05; Abruf-Nr.  070940 , 070941 und 070942 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 3 | ID 99445