01.03.2005 | Finanzierung
Hypothekenbanken dürfen nicht mehr PEX heranziehen
Bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen müssen Kreditinstitute eine für die Kunden günstige Berechnungsgrundlage wählen. Dies schrieb der Bundesgerichtshof (BGH) Hypothekenbanken ins Stammbuch. Sie dürfen nicht mehr den Pfandbriefindex (PEX) heranziehen. Denn dieser habe "systemimmanente Schwächen" und führe zu ungerechtfertigten Vorteilen der Banken. Stattdessen sei die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank als Maßstab zu Grunde zu legen, entschied der BGH. (Urteil vom 30.11.2004, Az: XI ZR 285/03; Abruf-Nr. 043101 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 2 | ID 97309