01.06.2005 | Fonds
Gestaltungsmöglichkeiten mit Zwischengewinnen nutzen!
von Diplom-Finanzwirt Martin Hilbertz, Neuwied
Mit dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz wurde die Zwischengewinnbesteuerung zum 1. Januar 2005 wieder eingeführt. Auch die Neuregelung kann gestalterisch zu einer Steigerung der Rendite genutzt werden. Wie das gelingt, erfahren Sie im folgenden Beitrag (sehen Sie Ausgabe 12/2004, Seite 20 ).
Zwischengewinne sind unter anderem Zinserträge eines Investmentfonds, die in der Zeit seit dem letzten Geschäftsjahres-Ende bzw. seit der letzten Ausschüttung angefallen sind. Zwischengewinne entstehen überwiegend bei Investmentfonds, die Zinserträge vereinnahmen. Das betrifft in erster Linie Renten- und Geldmarktfonds, in zweiter Linie Mischfonds. Aktienfonds sind von der Einführung der Zwischengewinnbesteuerung nur insoweit betroffen, als der Fonds Zinseinnahmen erzielt.
Die Regelungen gelten erstmals für Rückgaben, Veräußerungen oder Erwerbe nach dem 31. Dezember 2004 (§ 18 Absatz 3 InvStG).
Der Zwischengewinn, der beim Kauf von Renten- oder Geldmarktanteilen gezahlt wird, stellt negative Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Dieser Betrag kann somit von den sonstigen Kapitaleinnahmen (zum Beispiel Zinsen) abgezogen werden. Liegen diese nicht vor, führt der gezahlte Zwischengewinn zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen.
Unser Tipp: Das Depot führende Institut bescheinigt dem Anleger die gezahlten Zwischengewinne am Jahresende in der Jahresbescheinigung für Kapitalerträge.
Steuerpflichtige, die ihr Einkommen im Jahr 2005 mindern wollen, können dies erreichen, indem sie Anteile eines Geld- oder Rentenfonds erwerben, bei dem in der Kaufabrechnung ein hoher Betrag an Zwischengewinnen ausgewiesen ist. In Höhe der Zwischengewinne mindert sich das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2005.
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