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01.02.2004 | Gesamtüberblick

Das ist neu seit dem 1. Januar 2004 - Parforce-Ritt durch das Steuerreformpaket

Ob "Steueränderungsgesetz", "Haushaltsbegleitgesetz", "Korb II-Gesetz" oder "Steueramnestiegesetz". Die Steueränderungen, die kurz vor Jahresultimo 2003 beschlossen und am 1. Januar 2004 in Kraft getreten sind, haben viele "Väter". Da Sie weniger interessiert, welche Neuerung sich in welchem Gesetz befindet, sondern was überhaupt auf Sie zukommt, bieten wir Ihnen im folgenden Beitrag einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Änderungen.

Steuersätze und Grundfreibetrag

Die dritte Stufe der Steuerreform wird teilweise nach 2004 vorgezogen. Die endgültige Entlastung erfolgt dann 2005. Das heißt in Zahlen:

  2003 2004 2005
Eingangssteuersatz 19,9 % 16 % 15 %
Spitzensteuersatz 48,5 % 45 % 42 %
Grundfreibetrag 7.235 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro

Unser Service: Mit Hilfe unserer Rechner "Lohnsteuer" und "Einkommensteuer" können Sie Ihre Steuerbelastung selbst ausrechnen. Sie finden die Rechner im Online-Service unter "Rechentools".

Lohn- und Einkommensteuer
Absetzung für Abnutzung (AfA, §  7 Absatz 1 Satz 3 EStG)

Die Halbjahres-AfA wurde gestrichen und durch eine monatsgenaue AfA ersetzt. Das heißt: Im ersten Halbjahr angeschaffte Wirtschaftsgüter können nicht mehr mit der vollen Jahres-AfA als Betriebsausgaben/Werbungskosten angesetzt werden. Für im zweiten Halbjahr angeschaffte gilt nicht mehr die halbe Jahres-AfA.

Entfernungspauschale (§  9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG)

Die Entfernungspauschale beträgt ab dem 1. Januar 2004 für Fahrten zwischen Wohnung und Agentur 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Die Unterscheidung zwischen den ersten zehn Kilometern (0,36 Euro) und den weiteren Kilometern (0,40 Euro) entfällt.

Abbau von Steuersubventionen

Mit der Umsetzung der so genannten Koch-Steinbrück-Vorschläge werden Freibeträge gekürzt, der Betriebsausgabenabzug eingeschränkt und Abschreibungszeiten verlängert. Im Einzelnen:

Regelung Bis 2003 Ab 2004
Steuerfreibetrag für Abfindung (§  3 Nr.  9 EStG):
  • 55. Lebensjahr / Dienstverhältnis 20 Jahre
  • 50. Lebensjahr / Dienstverhältnis 15 Jahre
  • keine der Voraussetzungen erfüllt

    12.271 Euro

    10.226 Euro

    8.181 Euro

    11.000 Euro

    9.000 Euro

    7.200 Euro
    Übergangsgelder / -beihilfen (§  3 Nr.  10 EStG) 12.271 Euro 10.800 Euro
    Beihilfen zu Geburt oder Hochzeit (§  3 Nr.  15 EStG) 358 Euro 315 Euro
    Jobticket (§  3 Nr.  34 EStG) Steuerfrei Steuerpflichtig
    Sachprämien (§  3 Nr.  38 EStG) 1.224 Euro 1.080 Euro
    Betriebsausgabenabzug für Geschenke (§  4 Abs.  5 Satz 1 Nr.  1 EStG) 40 Euro 35 Euro
    Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen (§  4 Abs.  5 Satz 1 Nr.  2 EStG) 80 % 70 %
    Abschreibung (neuer §  7 Abs.  5 Nr.  3 c) für Gebäude mit Bauantrag bzw. Erwerb nach 31. Dezember 2003 7 Jahre 5 %
    6 Jahre 2,5 %
    36 Jahre 1,25 %
    9 Jahre 4 %
    8 Jahre 2,5 %
    32 Jahre 1,25 %
    Abschreibung Baudenkmäler (§  7i EStG) 10 Jahre 10 % 8 Jahre 9 %

    4 Jahre 7 %

    Freigrenze Sachbezüge (§  8 Abs.  2 S.  9 EStG) 50 Euro 44 Euro
    Rabattfreibetrag (§  8 Abs.  3 EStG) 1.224 Euro 1.080 Euro
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§  9a S.  1 Nr.  1 EStG) 1.044 Euro 920 Euro
    Vorsorge-Aufwendungen (§  10 Abs.  1 Nr.  2 EStG) Abzug der Beiträge für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen 100 % 88 %
    Veräußerungsfreibetrag (§  16 Abs.  4 EStG)
    Grenzbetrag
    51.200 Euro
    154.000 Euro
    45.000 Euro
    136.000 Euro
    Sparer-Freibetrag (§  20 Abs.  4 EStG)
  • Ledige
  • Ehegatten

    1.550 Euro

    3.100 Euro

    1.370 Euro

    2.740 Euro
    Vermietung an Angehörige (§  21 Abs.  2 EStG) Mindestmiete 50 % 56 %
    Ermäßigter Steuersatz (§  34 Abs.  3 EStG) 50 % 56 %
    Pauschalierungssatz bei Sachprämien 2 % 2,25 %