01.09.2006 | "Geschenke" vom Versicherer
Was Sie zur Besteuerung von Incentive-Reisen wissen müssen
von Rechtsanwalt und Dipl.-Fin.-Wirt Manfred Braunigger, München
Versicherer gewähren ihren selbstständigen Spitzenvertretern und -maklern Incentives, um sie für die Erreichung bestimmter Planziele zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Die bekannteste Erscheinungsform ist die Incentive-Reise.
Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die Grundzüge der Besteuerung von Incentive-Reisen vor - damit ein böses Erwachen nach solch einer Reise ausbleibt.
Ist die Incentive-Reise steuerpflichtig?
Ob Sie die Incentive-Reise als Betriebseinnahme versteuern müssen, hängt davon ab, ob es sich um eine reine Geschäftsreise, eine private Erlebnisreise oder um eine Mischform handelt.
Geschäftsreise: Verfolgt die Reise überwiegend nur betriebsfunktionale Zwecke des Versicherers, handelt es sich um eine Geschäftsreise. Deren Wert ist nicht steuerpflichtig. |
Erlebnisreise: Steht der Erlebniswert der Reise im Vordergrund, liegt eine steuerpflichtige Privatreise vor. |
Gemischt veranlasste Reise: Im Rahmen der Reise werden sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Zwecke verfolgt. Ein Schwerpunkt lässt sich nicht feststellen. |
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