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01.09.2006 | "Geschenke" vom Versicherer

Was Sie zur Besteuerung von Incentive-Reisen wissen müssen

von Rechtsanwalt und Dipl.-Fin.-Wirt Manfred Braunigger, München

Versicherer gewähren ihren selbstständigen Spitzenvertretern und -maklern Incentives, um sie für die Erreichung bestimmter Planziele zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Die bekannteste Erscheinungsform ist die Incentive-Reise.

Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die Grundzüge der Besteuerung von Incentive-Reisen vor - damit ein böses Erwachen nach solch einer Reise ausbleibt.

Ist die Incentive-Reise steuerpflichtig?

Ob Sie die Incentive-Reise als Betriebseinnahme versteuern müssen, hängt davon ab, ob es sich um eine reine Geschäftsreise, eine private Erlebnisreise oder um eine Mischform handelt.

  • Geschäftsreise: Verfolgt die Reise überwiegend nur betriebsfunktionale Zwecke des Versicherers, handelt es sich um eine Geschäftsreise. Deren Wert ist nicht steuerpflichtig.
  • Erlebnisreise: Steht der Erlebniswert der Reise im Vordergrund, liegt eine steuerpflichtige Privatreise vor.
  • Gemischt veranlasste Reise: Im Rahmen der Reise werden sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Zwecke verfolgt. Ein Schwerpunkt lässt sich nicht feststellen.