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27.11.2008 | Gesetzesänderungen

Steuerliche Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm

Mit 15 Maßnahmen will die Bundesregierung dem Konjunkturabschwung begegnen. Vier davon sind steuerlich relevant:  

  • Zum 1. Januar 2009 wird für zwei Jahre wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent eingeführt.
  • Ebenfalls für zwei Jahre werden die Größenmerkmale für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen erhöht (Betriebsvermögen von 235.000 Euro auf 335.000 Euro und Gewinngrenze von 100.000 Euro auf 200.000 Euro).
  • Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen wird zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt.
  • Für Pkw mit Erstzulassung ab 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre.

Unser Service: Den ersten Gesetzentwurf finden Sie unter der Abruf-Nr. 083527. Die weitere Entwicklung des Gesetzes können Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „Aktuelle Berichterstattung“ verfolgen.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 1 | ID 123007