27.05.2010 | Gesetzesänderungen
Verbesserungen bei Schonvermögen
Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es Verbesserungen beim Schonvermögen. Seit dem 17. April 2010 ist das geschützte Altersvorsorgevermögen von 250 Euro je vollendetem Lebensjahr auf 750 Euro erhöht worden. Der Bedürftige muss das Vermögen nicht verwerten, vorausgesetzt er hat mit dem Finanzdienstleister einen unwiderruflichen Verwertungsausschluss bis zum Eintritt in den Ruhestand vereinbart (§ 12 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II). Ein 40-Jähriger darf also künftig 30.000 Euro (40 x 750 Euro), ein 50-Jähriger 37.500 Euro (50 x 750 Euro) für die Altersvorsorge zurücklegen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 2 | ID 135935