01.11.2004 | Gewerbesteuer
Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer?
Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Gewerbeertragsteuer für verfassungswidrig, so der Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Wer von dieser Entscheidung profitieren will, muss gegen seinen Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen und unter Berufung auf das Aktenzeichen beim BVerfG (1 BvL 2/04) das "Ruhen des Verfahrens" beantragen. Eine Aussetzung der Vollziehung wird voraussichtlich nicht gewährt werden. (Beschluss vom 21.4.2004, Az: 4 K 317/91; Abruf-Nr. 042026 )
Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 1 | ID 97246