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01.12.2005 | Grundsteuer

Grundsteuer bei "Selbstnutzern" verfassungswidrig?

Immobilienbesitzer müssen Grundsteuer zahlen. Vermieten Sie die Immobilie, können Sie die Grundsteuer als Werbungskosten bei Ihren Vermietungseinkünften geltend machen. Nutzen Sie sie selbst, bleiben Sie darauf sitzen. Und genau deshalb muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Frage beschäftigen, ob die Grundsteuer verfassungswidrig ist (Az: 1 BvR 1644/05). Die Kläger argumentieren, dass "Selbstnutzern" durch die Grundsteuer jedes Jahr ein Teil ihres Eigentums genommen wird. Und das verletzte die Eigentumsgarantie in Artikel 14 Grundgesetz.

Unser Tipp: Weil Sie in der Regel über keinen offenen Grundsteuermessbescheid verfügen, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt die Aufhebung des letzten Grundsteuermessbescheids beantragen. Das Finanzamt wird Ihr Ansinnen ablehnen. Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie dann Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVerfG beantragen.

Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 2 | ID 97447