01.11.2007 | Haftpflicht
Neue Umwelthaftung: Auswirkung auf bestehende Verträge
Am 14. November 2007 tritt das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft – mit Auswirkungen auf bestehende Haftpflichtverträge. Nach dem neuen Gesetz haften natürliche oder juristische Personen, wenn Sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit den Boden, Gewässer oder geschützte Arten bzw. natürliche Lebensräume (Biodiversität) schädigen. Haftbar ist, wer einen Umweltschaden unmittelbar verursacht oder mittelbar die Gefahr eines solchen Schadens herbeiführt – und zwar bereits für Schäden ab dem 30. April 2007.
Wichtig: Die Betriebshaftpflicht sichert nur Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden ab. Öffentlich-rechtliche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das Risiko, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, ist besonders für Landwirte und mittelständische Unternehmer kaum kalkulierbar.
Unser Tipp: Überprüfen Sie die Betriebs- und Kfz-Haftpflichtversicherungen Ihrer Kunden, ob darin bereits Schäden nach dem USchadG mitversichert sind. Einige Versicherer bieten bereits Versicherungsschutz entsprechend dem USchadG an bzw. erteilen vorläufige Deckung.