01.01.2005 | Haftpflichtversicherung
Gemeinschaft kann für Beirat Versicherung abschließen
Ein gutes Verkaufsargument liefert Ihnen das Kammergericht Berlin: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Beirat abschließen. Das entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist von der Beschlusskompetenz des Beirats gedeckt. (Urteil vom 19.7.2004, Az: 24 W 203/02; Abruf-Nr. 042903 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 3 | ID 97286