30.09.2010 | Haftung
So minimieren Sie als Mehrfachagent Ihre Haftung und schützen Ihr Vermögen
von RA Dr. Günther Heinicke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, München
Als Inhaber einer Mehrfachagentur stehen Sie regelmäßig vor der Frage, wie Sie Ihr Haftungsrisiko reduzieren und Ihr Privatvermögen schützen. Der folgende Beitrag gibt Antwort.
Ihr Haftungsrisiko resultiert in erster Linie aus Ihrer persönlichen Haftung als Versicherungsvermittler - egal ob Vertreter oder Makler - für Beratungsfehler (§ 63 Versicherungsvertragsgesetz [VVG]). Das gilt selbst dann, wenn Sie als Vermittler nicht in besonderer Weise persönliches Vertrauen des Kunden in Anspruch nehmen. Ins Gesetz kam diese Regelung mit dem Versicherungsvermittlerrecht im Mai 2007.
Haftungsbeschränkung über Gesellschaftsform der Agentur
Der persönlichen Inanspruchnahme können Sie als Mehrfachagent sinnvoll begegnen, indem Sie die Versicherungsagentur selbst in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform überführen. In Frage kommen
- als Kapitalgesellschaften die GmbH, die AG oder die UG-haftungsbeschränkt bzw.
- als Personengesellschaften die UG-haftungsbeschränkt & Co. KG oder die GmbH & Co. KG.
Bei dieser Lösung behalten Sie das Privatvermögen im Privateigentum. Um etwaige Haftungsrisiken aus der Agentur-Gesellschaft abzusichern, sollten Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei einer GmbH sollten Sie auch die Geschäftsführer-Haftung abdecken. Denn die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Diese Haftung können Sie nicht ausschließen, soweit Gläubigerinteressen tangiert sind.
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