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02.09.2010 | Hausratversicherung

Diebstahl von Wertsachen aus verschlossenem Hotelzimmer

Ein Leser möchte wissen, ob der Hausratversicherer zahlen muss, wenn Wertsachen des Versicherungsnehmers aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden.  

Die Antwort: Ein versicherter Diebstahl liegt nur vor, wenn  

  • der Dieb gewaltsam in das Zimmer eingedrungen ist (also mit Einsatz von Dietrich, Werkzeug oder Nachschlüssel) und
  • auch Spuren hinterlassen hat.

Auch versichert ist der Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen im Raum, die gewaltsam aufgebrochen wurden, wie zum Beispiel der Mietsafe. Einbruchdiebstahl liegt hingegen nicht vor, wenn ein Schlüssel des Hotelpersonals verwendet wurde. Um einen - nicht versicherten - „einfachen“ Diebstahl handelt es sich außerdem, wenn beispielsweise Schmuck, der auf dem Nachttisch lag, gestohlen wurde, und der Dieb keine Einbruchspuren hinterlassen hat.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138216