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01.01.2004 | Kapitalanalgen

Seit 1. Januar sind Hedge Funds zugelassen

Am 1. Januar 2004 trat das Investmentmodernisierungsgesetz in Kraft. Wichtigster Punkt: die Zulassung von Hedge Funds. Künftig können Anleger direkt in Dach- und in Single-Hedge-Funds investieren. Bisher konnten sie diese Produkte nur in Form von Zertifikaten erwerben. Ausnahme: Sie wählten ein rechtlich nicht geschütztes Privatplatzierungsprodukt.

Hedge Funds dürfen nur an "erfahrene Anleger" vertrieben werden, und zwar ausschließlich über Kreditinstitute oder Finanzdienstleister (Anlegerschutz). Das heißt: Sie müssen den Anleger über sein Risiko aufklären. Für den Anleger ergeben sich Vorteile:

  • Hedge Funds unterliegen der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • Mit dem Kauf eines einzelnen Hedge Funds können sie gezielt auf eine Anlagestrategie setzen. Die bisher vertriebenen Zertifikate dagegen mischten zur Diversifikation meist verschiedene Anlagestile.
  • Die Kosten für das Auflegen von Zertifikaten entfallen.
  • Besteuert werden sie analog "herkömmlichen" Investmentfonds. Das heißt es gibt keine Pauschalbesteuerung. Kursgewinne sind nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei.