01.01.2004 | Kapitalanalgen
Seit 1. Januar sind Hedge Funds zugelassen
Am 1. Januar 2004 trat das Investmentmodernisierungsgesetz in Kraft. Wichtigster Punkt: die Zulassung von Hedge Funds. Künftig können Anleger direkt in Dach- und in Single-Hedge-Funds investieren. Bisher konnten sie diese Produkte nur in Form von Zertifikaten erwerben. Ausnahme: Sie wählten ein rechtlich nicht geschütztes Privatplatzierungsprodukt.
Hedge Funds dürfen nur an "erfahrene Anleger" vertrieben werden, und zwar ausschließlich über Kreditinstitute oder Finanzdienstleister (Anlegerschutz). Das heißt: Sie müssen den Anleger über sein Risiko aufklären. Für den Anleger ergeben sich Vorteile:
Hedge Funds unterliegen der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. |
Mit dem Kauf eines einzelnen Hedge Funds können sie gezielt auf eine Anlagestrategie setzen. Die bisher vertriebenen Zertifikate dagegen mischten zur Diversifikation meist verschiedene Anlagestile. |
Die Kosten für das Auflegen von Zertifikaten entfallen. |
Besteuert werden sie analog "herkömmlichen" Investmentfonds. Das heißt es gibt keine Pauschalbesteuerung. Kursgewinne sind nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig