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01.09.2007 | Kapitalanlagen

BVerfG stärkt die Ansprüche von Argentinien-Anlegern

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Anlegern gestärkt, die Zahlungsansprüche gegen Argentinien aus argentinischen Staatsanleihen erheben. Argentinien könne nicht unter Berufung auf einen „Staatsnotstand“ Zahlungen an private Gläubiger verweigern: Es sei keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar, die dies rechtfertige.  

Hintergrund: Argentinien hatte im Zusammenhang mit seiner Finanzkrise Staatsanleihen begeben. Anfang 2002 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig und berief sich auf „Staatsnotstand“. (Beschluss vom 8.5.2007, Az: 2 BvM 1/03) (Abruf-Nr. 072207)  

Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 4 | ID 112146