01.08.2006 | Kapitalanlagen
Entschädigung des "grundbesitz-invest"
Anleger des auf Grund von massiven Mittelabflüssen geschlossenen Fonds "grundbesitz-invest" (gi) erhalten als Entschädigung die Differenz zwischen ihrem Anschaffungspreis einschließlich des bezahlten Ausgabeaufschlags und dem aktuellen Rücknahmekurs bei Wiedereröffnung des Fonds abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Brutto-Ausschüttungen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Zahlungen: Sie zählen beim betrieblichen Anleger zu den Betriebseinnahmen. Beim privaten Anleger zählen sie nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§§ 2 Absatz 1 Investmentsteuergesetz, § 20 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Bei Veräußerung innerhalb eines Jahres sind sie bei Ermittlung des Gewinns/Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigen (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG). (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 24.4.2006, Az: S 1980 - 8 St32/St33; Abruf-Nr. 061773 )