01.03.2006 | Kapitalanlagen
Spekulationsgeschäfte oder Kapitaleinnahmen?
Das Finanzgericht München sieht in Indexzertifikaten mit einer garantierten Kapitalrückzahlung von 10,26 Prozent keinen Vermögenserhalt nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Vielmehr sei die Grenze zu § 23 EStG überschritten. Folge: Anleger können Einlösungs- und Veräußerungsgewinne außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen. Die Revision ist unter dem Aktenzeichen VIII R 53/05 beim Bundesfinanzhof anhängig. (Urteil vom 4.5.2004, Az: 2 K 2385/03; Abruf-Nr. 053124 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 4 | ID 97496